Aus gegebenem Anlass weist der Landkreis Wesermarsch noch einmal darauf hin, dass bei Missachtung der Schulbusregeln wie folgt verfahren wird:
SchülerInnen, die erstmalig gegen die Regeln verstoßen, werden durch den Landkreis verwarnt.
Wird wiederholt gegen die Schulbusregeln verstoßen, werden die betroffenen SchülerInnen für eine angemessene Zeit von der Schülerbeförderung ausgeschlossen.
In schwerwiegenden Fällen können SchülerInnen auch ohne Verwarnung von der Schülerbeförderung ausgeschlossen werden.
Aufwendungen, die den Eltern durch eine alternative Beförderung Ihres Kindes zur Schule entstehen, werden für die Dauer des Ausschlusses von uns nicht erstattet!