Brief des Kultusministers vom 11.02.2021
an die
Fortsetzung des Lockdowns mit Notbetreuung im Februar.
Brief des Kultusministers vom 20.01.2021
an die
Alle Schüler können bis zum 14.02. ins Distanzlernen ("Home-Schooling") wechseln. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden.
Wer ins Distanzlernen wechselt, bleibt im Distanzlernen bis zum 14. Februar.
- Informationen zur Befreiungsmöglichkeit
- Antrag auf Unterrichtsbefreiung als Word-Datei zum Ausfüllen bzw. hier der Antrag auf Unterrichtsbefreiung als pdf-Datei
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