Absonderung bei positivem Corona-Test von Infizierten und Kontaktpersonen

– Verordnung vom 07. Mai 2022 -

 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

 

seit 7. Mai 2022 gilt in Niedersachsen die neue Absonderungsverordnung, die folgendes festlegt:

 

Eine Person, die positiv getestet ist, muss mindestens für 5 Tage in Quarantäne. Frühestens nach 5 Tagen Absonderung kann sich die Person freitesten. Davon muss sie an den letzten beiden Tagen symptomfrei sein.

Für Kontaktpersonen besteht keine Absonderungspflicht mehr; es wird dringend empfohlen Kontakte zu reduzieren und an den fünf auf den Kontakt folgenden Tagen täglich einen Schnelltest zu machen.

 

Diese neue Verordnung wird in der Schule folgendermaßen umgesetzt:

 

Wenn Ihr Kind positiv getestet ist, melden Sie dies bitte im Sekretariat, am besten per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch 04736- 92950 und verhalten sich entsprechend der oben genannten Regeln.

 

Wenn ein Mitglied in Ihrem Haushalt positiv getestet ist, oder Ihr Kind in den letzten 2 Tagen engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte, bitten wir Sie eindringlich, dass Ihr Kind, das Kontaktperson ist, die 5-tägige Absonderung einhält und nicht zu Schule kommt,  auch wenn es keine Symptome hat und das Testergebnis negativ ist. Wir möchten auf diesem Weg das Risiko minimieren, dass durch Kontaktpersonen Schüler*innen oder Lehrkräfte angesteckt werden.

Bitte melden Sie dem Sekretariat, wenn Ihr Kind aus diesem Grund nicht zur Schule kommt. 

 

Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern, (Paula 15 Jahre, Jörg 12 Jahre).  Paula hat Symptome, ihr Test am Dienstagnachmittag ist positiv; Jörg hat keine Symptome, sein Test ist negativ. In diesem Fall empfehlen wir, dass nicht nur Paula, sondern auch Jörg für mindestens 5 Tage (Mittwoch-Sonntag) die Absonderungsverordnung einhalten. Das bedeutet, dass Paula und Jörg mindestens 3 Tage nicht in die Schule kommen (Mittwoch-Freitag). Wenn am darauffolgenden Montag beide symptomfrei sind und das Ergebnis des Schnelltests bei beiden negativ ist, können sie die Schule wieder besuchen.

 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Broer-Schuldt im Sekretariat

04736- 92950.

 

Herzliche Grüße

Die Schulleitung